Zwischen 1315 und 1399 folgen etwa 70 weitere Urkunden, in denen Bacmeister genannt werden; seit 1320 regelmäßig als Ratsherren und Zeugen; dabei wandelt sich die Schreibweise von „Bacmester“ in „Bakmester“ (ab 1345, bis 1357 alternierend mit „c“) hin zu „Backmeyster“ (1375) und „Backmester“ (1390-99).
Nach heutigem Sprachgebrauch würde man eine Namensgebung anhand des Berufs „Bäckermeister“ vermuten (so auch unser Chronist Freiherr von dem Bussche-Ippenburg 1904) – das ist jedoch falsch, weil die selbstständigen Bäcker damals als „Beckere“ oder ähnlich (Beck; Bekker) bezeichnet wurden – so werden in den Goslarer Urkunden in der ersten Hälfte des 14. Jhdts. ein Symon Becker schon 1290 genannt, von 1305 bis 1321 ein Heydecke Becker, 1323 ein Ellbrecht Becker[1]. Wenn der Beruf Bäcker gemeint wäre, so hätte dies in der lateinischen Urkunde als „Johann pistor“ formuliert werden müssen.
Als „Mestere“ wurden damals Inhaber von Ämtern bezeichnet – entsprechend dem lateinischen Wortstamm „magister“; ausweislich der Familienchronik kommen im Goslarer Urkundenbuch damals (neben den Bakmestere) vor:
Auch Lucas Bacmeister, von 1562 bis 1608 Theologieprofessor (und vielleicht der erste studierte Bacmeister), latinisierte seinen Namen nicht in „Pistor“, was die lateinische Übersetzung von Bäcker gewesen wäre, sondern in „Bacmeisterus“ – und war damit verantwortlich für den „Verlust“ des „k“ für den Großteil der Familie – für die hiesige Untersuchung kann hieraus gefolgert werden, dass er die Herkunft des Nachnamens nicht vom Bäcker ableitete, wohl von der Bedeutung als Amt wusste.
So berichtet auch ein J. Varenius (vermutlich der Rostocker Theologieprofessor Aug Varenius um 1680), er habe in einer Handschrift von 1520 gelesen, Ludke Willm Backmester sei bei den Herzögen Heinrich und Erich von Braunschweig Lüneburg als „dero Backmeister im Ambt gewest“.
Schlägt man im Deutschen Rechtswörterbuch nach, so bietet dieses für den Begriff „Backmeister“ zwar einerseits den Bäckermeister an, kann hierzu jedoch erst Quellen ab dem 15. Jahrhundert benennen. Andererseits gab es die Bezeichnung „Backmeister“ bspw. am Niederrhein und im Schwäbischen auch für den Amtsträger, der die (Reihenfolge der) Nutzung des Gemeindebackhauses den einzelnen Ortsbewohnern zuordnete – auch in Klöstern gab es Backmeister – so in dem vor Goslar belegenen Kloster Neuenwerk 1343.
Weiterhin gibt es im Codex Diplomaticus Prussicus (VI, 179ff) eine Quelle, die von einer Gotlandfahrt des Deutschordens im Jahr 1404 handelt, insbesondere die Gestellung von Schiffen und Ausrüstung anordnet. Dort heißt es:
Item der Bacmeister sal mit Im nemen Mel und was her doczu bedarff alze vil als vor 2 Jaren.
Item boben das mel sal der bacmeister mete nemen 5 leste mel halb weysen und halb rocken und das wol stosen lasen in secke, das sal czu Gotswerder bliben.
Item von den 8 schiffen, die der treseler usrichtet, sal unser kellirmeister eyns habin.
Item unsir kochmeister und der conventkochmeister sullen ir czwey haben mitenander.
Item der konvent kellirmeister eyns.
Item sal das bacmeister czwei habin, in das eyne sal her eynen bacoven machin.
Der Bacmeister soll damit für die Gotlandfahrt so viel Mehl mitnehmen wie vor 2 Jahren; obendrauf noch 5 „leste“ Mehl, halb aus Weizen und halb aus Roggen; dieses soll zu Gotswerder gelagert werden. Zu diesem Zweck werden ihm 2 Schiffe zugewiesen, auf einem davon soll er einen Backofen einbauen; zwei andere Schiffe (von den von Tresel gestellten) sollen sich der Kochmeister und der Convents-Kochmeister teilen; Kellermeister und Convents-Kellermeister sollen ebenfalls je ein Schiff „haben“.
Daraus wird mE überdeutlich, dass es sich beim „Backmeister“ um ein Amt handelt, um die Versorgung einer Truppe oder Mannschaft sicher zu stellen – hier teilen sich diese Aufgabe der Kellermeister – wohl eher für Getränke zuständig, der Kochmeister und der Backmeister (wobei der Convent in Marienburg seinen gesonderten Convents-Kellermeister wie -Kochmeister hatte).
Damit dürfte klar sein, dass die Bezeichnung Backmeister das Amt bezeichnet, dessen Träger für die Versorgung einer Gesamtheit mit Brot zuständig ist (während die Bäcker das Brot backen).
Interessanterweise findet sich auch unter den Hofämtern im späten Mittelalter und danach eine den Ämtern der Gotlandfahrt vergleichbare Trias: Truchsess, Mundschenk und Brotmeister werden neben Kämmerer und Marschall genannt. Dabei entspricht das Amt des Truchsess dem Kochmeister (oder dem Oberaufseher für die Versorgung, so als Reichs-Erzamt); das des Mundschenks dem Kellermeister und das des Brot- dem Backmeister. So ist in Basel zwischen 1273 und 1398 der Brotmeister nachgewiesen, der Aufseher über Müller und Bäcker ist. Während es am Pariser Hof bis ins 18. Jahrhundert einen „Panetiere de Roi“ gab, ebenso im Vatikan ein entsprechendes Amt, fehlt bei den Reichs-Erzämtern der Brot-/Backmeister. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass es auf „der Ebene darunter“, bei der Verwaltung der einzelnen Pfalzen, Backmeister gab. Pfalzen wurden zu Salier- und Stauferzeiten als zeitweilige Residenzen der umherziehenden deutschen Könige circa alle 30-40 km (einen Tagesritt entfernt) errichtet: die Last der Verköstigung des Hofstaates sollte gleichmäßig über das Land verteilt werden – zugleich wurde so das Transportproblem der Überbringung des Natural-Zehnten gelöst: die Pfalzen hatten große Korn-Speicher (bspw. in Bad Wimpfen noch gut erhalten). So liegt es nahe, dass die Verwaltung dieser Vorräte einem Backmeister oblag.
Im Kontext von Goslar, welches seit dem 10. Jahrhundert eine bedeutende Pfalz der Salischen Könige und dann der Staufer war, stellt sich sodann die Frage, ob dies ein Amt an der Pfalz war – oder für die Stadt; schon Vetter Max Bc vermutete, wenn man nicht annehmen wolle, dass die ersten Bakmeister im königlichen Dienst gestanden haben, so könne es sich um ein städtisches Amt handeln – jeweils als Proviantmeister oder Magazinverwalter. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Goslarer Pfalz, die 1253 letztmals von einem König besucht wurde, 1289 abbrannte und 1290 in städtischen Besitz überging, über lange Jahre bis ins 16. Jahrhundert als Kornspeicher diente.
Die Frage als – entweder Ministerialer oder Bürger – zu stellen, blendet die historische Entwicklung aus. Keimzelle der späteren Reichsstadt war, dass die Könige oberhalb des heutigen Goslar (seit 1025 an dieser Stelle nachweisbar) eine Pfalz unterhielten, zu dem sie periodisch reisten, um ihre königliche Macht auszuüben, insbesondere Hof zu halten, Recht zu sprechen und Streit zu schlichten sowie den Zehnten entgegenzunehmen, den sie durch die Hofhaltung verbrauchten.
Unterhalb der Pfalz siedelten sich im Laufe der Zeit Dienstmannen an, die nicht mit dem Hof umherzogen, sondern vor Ort dienten – sowie Fern-Kaufleute, die Dinge herbeischafften, die nicht vor Ort produziert wurden – und wohl auch Handwerker. Schon 1068 wird für die Pfalz von einem Vice-Do- minus Benno von Schwaben berichtet, der in Abwesenheit des (minderjährigen) Königs (Heinrich IV) sowohl die weltliche als auch geistliche Gerichtsbarkeit in der Pfalz Goslar ausübte.
Oberhalb, auf dem Rammelsberg wurden Erze abgebaut; in der Nähe lebten Montani: Bergleute und Silvanen, die die Verhüttung der gewonnen Erze betrieben (und dazu viel Holz benötigten) – schon diese hatten Bedarf an Handwerkern, die Ihnen die Werkzeuge herstellten. Nachdem dort nicht nur Kupfer, sondern auch Silber entdeckt und abgebaut wurde, entwickelte sich eine Münze. All dies führte dazu, dass Goslar – die Siedlung am Bach „Gose“ entstand. Zunächst die Fern-Kaufleute organisierten sich als Gilde zum gegenseitigen Beistand; schon Konrad II bestätigte deren Rechte um 1025; Goslar wurde damals allerdings noch als „villa regalis“: königliche Ansiedlung bezeichnet. Bald suchten auch die Handwerker ihren Verdienst durch Regelungen in ihren Gilden zu sichern. In der Folgezeit wurde die Goslarer Pfalz zu einem Mittelpunkt der Hofhaltung – mit entsprechenden Verdienstmöglichkeiten für Kaufleute und Handwerker; 7 städtische Kirchen entstanden, 1075 wird Goslar erstmals als Civitas, also als ein politisches Gebilde bezeichnet.
Seit ca. 1120 werden in Goslar amtende Reichs-Vögte (advocatus: für Rechtsverkehr und Gericht) vom König ernannt, dabei meist in der Stadt wohnende Ministeriale mit diesem Amt betraut – gerade das zeigt, dass ein vom König verliehenes Amt und ein Leben in der Stadt – als Civis / Bürger – keinen Gegensatz darstellen. So lebten auch eine Reihe von Adeligen, die den Königen als Ministeriale dienten, in Goslar und bestimmten deren Geschicke (mit). Friedrich II fasste 1219 die Rechte der Stadt zusammen und nannte dabei zum ersten Mal das „Consilium burgensium Goslariensis“, also den aus Burgmannen/ Bürgern bestehenden Rat der Stadt; dabei hat er noch die Münzer bevorzugt, suchte den Zunftzwang für Handwerker ansonsten zu vermeiden.
Da Friedrich II sich seit 1220 mit Schwerpunkt in Süditalien aufhielt und aufgrund seiner Auseinandersetzung mit den Päpsten (und seinem Sohn Heinrich) kaum „Zeit“ für Aufenthalte in Norddeutschland hatte, ging die Bedeutung der Pfalz in Goslar im 13. Jahrhundert deutlich zurück – erst recht mit dem Interregnum – und führt zum Erstarken städtischen Selbstbewusstseins. Sabine Graf fasst die Entwicklung von Ratsverfassung und sozialer Ordnung in Goslar wie folgt zusammen:
„Der Rat als Organ der Selbstverwaltung bildete sich in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts heraus. Während bis etwa zum Jahr 1269 die führenden ritterlichen Familien, dann Vertreter der Montanen und Silvanen, in deren Händen der Bergbau lag, und von der Handel und gewerbetreibenden Bevölkerung die Kaufleute, Münzer, Krämer und einige Handwerksgilden im Rat vertreten waren, führten die innerstädtischen Spannungen zwischen den Gilden und der adlig-ministerialen Oberschicht in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zur Verdrängung der Rittergeschlechter aus dem Rat. Bald darauf kam es wiederum zu Auseinandersetzungen zwischen den in der Genossenschaft der Montanen und Silvanen vereinigten Bergleuten auf der einen und den Kaufleuten sowie weiteren Gilden der Stadt auf der anderen Seite. Die Montanen und Silvanen fürchteten um ihre Sonderstellung in dem kleinen Gericht unterhalb des Rammelsberges und hatten überdies ein großes wirtschaftliches Interesse an einer freien Gestaltung des Marktverkehrs. Die gewerblichen Korporationen der Stadt hingegen versuchten, ihre Gilden abzuschließen und einen Zunftzwang durchzusetzen. König Rudolf von Habsburg erzielte im Jahr 1290 zwischen diesen Parteien einen Ausgleich ihrer politischen und gewerblichen Interessen, indem er den Zunftszwang zwar für die städtischen Gilden anerkannte, bei den Bergleuten jedoch einige Einschränkungen verfügte, damit diese ihre Unabhängigkeit im Bergwesen behaupten konnten“.
Nachzusetzen ist: bei dieser Gelegenheit erwarb die Stadt die Vogteirechte; zu diesem Zweck erklärte Rudolf alle Mitglieder des Rats für lehnsfähig; spätestens ab 1340 wurden sie auch heerschildfähig, durften Lehen entgegennehmen und auch vergeben – Goslar war damit reichsunmittelbar.
Dem zitierten Aufsatz lässt sich nicht entnehmen, ob die Stadt ein Amt eines Backmeisters (ein)geführt hat – auch generelle Darstellungen von Stadtrechten nennen diesen Begriff nicht. Allerdings passt die beurkundete Pacht einer Mühle gut in die Tätigkeit eines Backmeisters – ab 1320 werden Johan Backmeister und beide Söhne als Mitglieder des Rates geführt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Rat damals den geistlichen Kommunitäten – hier dem Domkapital – die Mühlen und Hallen aus der Hand winden wollte. 1293 durchbrach der Rat den Mühlenbann der Kirche – also die Verpflichtung der Einwohner Goslars, in diesen Mühlen mahlen zu lassen. Da zugleich eine andere Familie mitpachtete, ist zu vermuten, dass beide im Auftrag/Interesse des Rates tätig wurden; um das Machtinteresse zu verschleiern, ist das Auftreten eines Bakmester hier höchst hilfreich. Somit handelten hier ratsfähige Bürger – oder schon Ratsherren – der Stadt.
Dies klärt aber nicht die Frage, ob es sich um ein städtisches oder königliches Amt gehandelt hat. Fröhlich hat in seiner Abhandlung: „Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späten Mittelalter“ die Verhältnisse zu Beginn des 16 Jahrhunderts anhand der Annalen beschrieben und berichtet von 14 Ämtern; ein Back- oder Brotamt ist nicht dabei. Auffällig ist auch, dass die Ämter ausschließlich von „Herren“ bekleidet werden (Grubenherren, Marstallherren, Geschützherren) – auch 2 Mühlenherren sind genannt, aber keine Backherren. Fröhlich verweist darauf, dass zuerst für das Jahr 1447 eine „Tafel (=Fiskal)amtsrechnung“ vorliegt, die leicht abweichende Ämter nennt, in der Rechnung 1502 tauchen einmalig Brotherren auf (auch von Kornherren ist einmal die Rede). Das spricht klar dafür, dass der Backmeister kein städtisches Amt war.
Lehmberg weist mich darauf hin, dass die Verwalter der Zehntscheunen als „Scheunemeister“, norddeutsch „Schürmeister“, (später „Scheunemann/Schürmann“) bezeichnet wurden, und leitet daraus ab, dass dies gegen ein Amt „Backmeister“ an der Pfalz spreche. M.E. kann aber die Bezeichnung eines Verwalters einer Zehntscheune außerhalb einer Pfalz (auch in ihrer Wertigkeit) unterschieden werden von einem Verwalteramt in einer Königspfalz, auch liegen die Nachweise im Deutschen Rechtswörterbuch zeitlich später – erst ab 1444 – und im pfälzisch-hessischen Raum.
Bezogen auf Goslar ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der dortigen Pfalz durch die Könige nur bis 1253 reicht: „1253 hielt sich mit Wilhelm von Holland letztmals ein Deutscher König in der Pfalz auf. Danach begann der Verfall der Anlage. 1289 zerstörte ein Brand viele Gebäude bis auf die Grundmauern. Das jüngere Wohngebäude wurde daraufhin bis auf das Fundament abgerissen. Im Jahr darauf ging der Pfalzbezirk in den Besitz der Stadt Goslar über. Der Saalbau diente eine Zeit lang als Gerichtsstätte, teils dem Goslarer Stadtvogt, teils als sächsisches Landgericht, wurde aber immer auch als Lager- oder Vorratsraum benutzt. So dienten z. B. sowohl die Hallen des Kaiserhauses als auch das ältere Wohngebäude Mitte des 16. Jahrhunderts als Kornspeicher“ . Somit wird deutlich, dass sich Goslar auch mit der Sicherstellung der trockenen Nahrung (für Kriegszeiten) beschäftigt hat; Korn- oder Brotherren wurden allerdings erst 200 Jahre später benannt; vermutlich wurden die Aufgaben davor / danach von den Mühlenherren miterledigt.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Bezeichnung „Meister“ keine der autonomen (=reichsunmittelbaren) Stadt Goslar ist – er hätte dann „Backherr“ gehießen. Die Kennzeichnung als „Meister“ muss aus früherer, noch vom König dominierten Zeit stammen – die Bezeichnung Bürgermeister stammt noch aus der Zeit, als Goslar „villa realis“, also vom König abhängig war.
Wenn nun Johann dictus Bakmester 1284 eine Mühle hälftig pachtete, so könnte er das noch als (ehemals) königlicher Beamter getan haben – ebenso wird sein Sohn Johan 1320 als „dictus Bakmester“ bezeichnet; damit darauf hingewiesen, dass dieser dieses Amt nicht (mehr) bekleidet. Anders als Bode, der nur 1322/23, bei Johan d.J „dicto Bacmester“ zitiert ergibt ein Blick in die Urkunde von 1284, dass schon Johann der Ältere als „dicto“ Bacmeister bezeichnet wird – demnach deutet dictus in Anbetracht des „Abgangs“ der Pfalz auf ein inzwischen erloschenes königliches Amt.
Also spricht vieles dafür, dass ein (oder mehrere) Bakmeister –Vorfahr des 1284 Handelnden – Ministerialer des Königs gewesen ist. Die nachfolgenden Generationen gehörten zum Patriziat der Stadt – und wurden Ratsleute. Diese werden bei Bode durchgängig als Ba(c)kmester bezeichnet, ohne durch ein dictus die Abwesenheit des Amtes zu kennzeichnen – ob dies darauf deutet, dass die Stadt das Amt usurpiert und weiter der Familie übertragen hat, oder alternativ das Wissen um ein solches Amt verloren gegangen ist – vermag ich nicht zu überblicken. Bei Heneke könnte es auch darauf zurück zu führen sein, dass dieser vor 1343 Bakmeister des Klosters Neuwerk wurde; 1359 wird sein Sohn erneut als Bakmeister des Klosters genannt.
Max Bc hat später die Vermutung geäußert, die Goslarer Backmeister seien Ministeriale der Harzburg gewesen und das aus den ihnen zustehenden Vogteigeldlehen abgeleitet – ich halte das für Johan Bakmeister den Älteren zu weit hergeholt: soweit die in der Chronik genannten Urkunden dies hergeben, erhielten Backmester (und andere Ratsmitglieder) Vogteigeldlehen erst in der zweiten Hälfte des 14. Jhdt. Sicher ist nur, dass sie diese zeitnah zu ihrem Umzug nach Braunschweig an den Rat abtraten, so dass eine Übertragung im Zusammenhang mit der Aufgabe Goslarer Ämter wahrscheinlich ist – gleichzeitig ist zu berichten, dass die Stadt sich seit Mitte des 14. Jhdts zäh darum bemühte, (meist mittels der Ratsfamilien) in den Besitz dieser Lehen zu kommen, weil die Stadt diese zahlen musste und sie die Zahllast aufgrund des zurückgehenden Ertrags aus dem Bergbau immer stärker drückte. Ab 1385 erreichte der Rat bei König Wenzel, dass dieser die Vogteigeldlehen (b.a.w.) widerrief –und bspw. den Welfen untersagte, die Stadt wg. dieser Gelder zu bedrängen.
Die Nennungen von Backmester in Goslar enden 1399; Hinric überträgt ein mit (jährlich) 3 ½ Mark Vogteigeldes ausgestattetes Lehen des Grafen von Wernigerode auf den Goslarer Rat. Im selben Jahr wird ein Heneke Bacmester als Neubürger von Braunschweig aufgeführt. Von 1407 datiert ein Hausbesitz von Bakmeistern in Braunschweig-Neustadt; von 1420 ein Braunschweiger Testament von Heyneken Bakmester – daraus hatte von dem Bussche (wohl zurecht) auf die Identität mit dem letzten Goslarer Backmester geschlossen.
Was könnten die Gründe für dieses Auswandern sein, nachdem Bakmeister über 115 Jahre in Goslar lebten? (Das Wort Umzug ist zu schwach, da die Menschen damals mit dem Wechsel des Ortes ihre Stellung verloren, sie mussten in der neuen Stadt erneut als Bürger zugelassen werden, verloren Ihre Position als Ratsherr oder Dingmann, alles musste neu erarbeitet werden).
Sabine Graf berichtet, dass im Zeitraum 1308 bis 1350 etwa 250 Familien in Goslar eingebürgert wurden – weit überwiegend Handwerker; andererseits berichtet sie von einem deutlichen Bevölkerungsabnahme ab ca. 1370, die zu einer Reduktion der Räte von drei auf zwei geführt habe – ab Ende des 14.Jhd. zogen die Goslarer Juden zum Laubhüttenfest nach Braunschweig, weil sie für eine eigene Feier zu wenige waren – und kehrten 1414 nicht zurück, „aufgrund des Steuerdrucks des Goslarer Rats und weil eine Reichs-Judensteuern geplant war“. Wikipedia weiß von Pestepidemien in den Jahren 1348, 1376 sowie 77 – aber dies hat unsere Vorfahren noch nicht aus der Stadt getrieben, sie gingen erst 1390/9.
Es müssen wirtschaftliche Faktoren gewesen sein. Goslar war zwar seit 1276 Mitglied der Hanse, übernahm dabei aber keine führende Rolle – und nutze dies auch nicht zur Verbesserung der Handelsposition, sondern nur zur Absicherung gegen Übergriffe von Territorialherren, insbesondere der Welfen vor Braunschweig. Zwar wurde Handel getrieben, außer mit dem Umland besonders in Richtung Westen: Köln, Flandern, vermittelt auch bis England. Die Goslarer verstanden es aber nicht, die Rohstoffe Kupfer und Silber des Rammelsberges zu Exportschlagern zu verarbeiten – als Silber- oder Kupferschmiede ließen sie sich von Braunschweig den Rang ablaufen.
Die Braunschweiger Händler erreichten es auch bald, den Fernhandel mit Silber und Kupfer an Goslar vorbei zu übernehmen. Darüber hinaus geriet der Erzabbau am Rammelsberg in immer größeren Verfall, weil die Probleme mit dem (in die Stollen einlaufenden) Wasser nicht gelöst werden konnten: es konnten keine neuen Stollen angelegt werden, nur in alten Stollen wurde Nachlese betrieben, deren Erträge stetig zurückgingen – erst ab 1453 gewann man mit neuen Entwässerungstechniken den Bergbau zurück, Goslar erlebte eine zweite Blütephase – aber da waren die Backmeister längst ausgewandert.
Es gab somit (trotz des sozialen Abstiegs) gute wirtschaftliche Gründe für die Familie Backmeister, die seit 1340 als Dingleute und Vorsteher der Münzer nachweisbar sind, also unmittelbar vom Bergbau abhingen, Goslar Ende des 14. Jahrhunderts mit Braunschweig zu tauschen.